Heizungsförderung

Die Fördermöglichkeiten im Rahmen der BEG:

Die Bundesregierung hat die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Förderzuschüsse neu festgelegt. Gemäß diesen Vorschriften werden maximal 30.000 Euro förderfähige Kosten anerkannt, wobei der maximale Zuschuss 70% beträgt, also 21.000 Euro.

Ein Überblick über die BEG-Fördermöglichkeiten im Jahr 2024 zeigt folgende Obergrenzen: Es werden höchstens 30.000 Euro förderfähige Kosten pro Einfamilienhaus bzw. Wohneinheit anerkannt. Der maximale Zuschuss beträgt demnach 70%, also 21.000 Euro.

Fördermöglichkeiten im Überblick:

  • 30% Basisförderung für Investitionskosten für GEG- bzw. 65%-EE-konforme Heizungsanlagen.
  • 20% Speed-Bonus (Geschwindigkeits-Bonus) bis zum 31.12.2028.
  • 30% einkommensabhängiger Bonus für Haushalte im selbstgenutzten Wohn­eigentum mit einem gemeinsam zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr.
  • 5% Wärmepumpen-Bonus für den Einsatz von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Erd-, Wasser- und Abwasserwärme.
  • 15% Effizienzmaßnahmen für Gebäudehülle, Heizungsoptimierung, Anlagentechnik (außer Heizung) wie Lüftung oder smarte Steuerungen.
  • 5% Sanierungsfahrplan im Zusammenhang mit den Effizienzmaßnahmen.
  • Gesamtförderdeckel von 70% für selbstnutzende Eigentümer und 55% für alle anderen.

Was dürfen wir für Sie tun?

„Dimensionierung, Förderung, Planung und Installation von Wärmepumpen oder Heizungsanlagen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen.“

Ansprechpartner: Fabian Spruch
• Telefon: 05241 22020-15
• E-Mail: spruch@aulenkamp.de

Aulenkamp GmbH
Verler Str. 242
33332 Gütersloh

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    2024-10-24T20:26:26+02:00
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